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Die Polizeizone Weser-Göhl informiert:


Narrenzeit ≠ Narrenfreiheit

clown

 

Jetzt, kurz vor der fünften Jahreszeit, heißt es wieder Kostüme nähen, kaufen oder vom Speicher holen und ab ins närrische Treiben.

Für einen richtigen Jeck heißt Karneval ausgiebig mit Freunden feiern, dies zu karnevalistischen Klängen und bis spät in die Nacht. Auch wird dabei mit dem einen oder anderen Gläschen angestoßen. Jedoch gibt es auch jene „Karnevalisten“, die den Karneval nur als Vorwand zum ausgiebigen Alkoholkonsum benutzen. Diese Ausrede kommt leider nicht nur bei Erwachsenen vor. Immer wieder landen solche „Karnevalisten“ mit einer Alkoholvergiftung in der Notaufnahme des Krankenhauses.


Auch während dieser jecken Zeit gilt es, sich an einige Regeln zu halten


Dieses verfälschte Karnevalstreiben ist für den Rest der Bevölkerung kein toller Anblick und hinterlässt einen faden Beigeschmack. Herumgrölende Leute auf der öffentlichen Straße, leere und kaputte Glasflaschen auf den Bürgersteigen, „Alkoholleichen“ in Hauseingängen, … Dies sind nur einige Beispiele des Bildes, welches der Karneval durch solche „Jecken“ bekommen hat. Hinzuzufügen bleibt, dass bei betrunkenen Personen die Hemmschwelle sinkt und die Gewaltbereitschaft stark erhöht wird. Leider steigen zu Karneval dank des ausgiebigen Alkoholkonsums die Anzahl Körperverletzungen und Sachbeschädigungen.

Es ist nichts dagegen einzuwenden, ausgiebig zu feiern, jedoch sollte jeder seine Grenzen kennen und diese auch beachten.


Der Jugendschutz gilt auch zur Karnevalszeit


Karneval bedeutet nicht, dass Ausnahmen bezüglich des Jugendschutzgesetzes während der jecken Tage gemacht werden.

Der Verkauf, die Abgabe (auch kostenlos!) und der Verzehr von alkoholhaltigen Getränken an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ist und bleibt VERBOTEN!

Alkoholhaltige Getränke mit einem Alkoholgehalt von über 22 % dürfen erst an Personen, welche das 18. Lebensjahre vollendet haben, abgegeben, verkauft und zum Verzehr angeboten werden. Hierbei gilt zu beachten, dass alkoholhaltige Getränke, welche diese Spirituosen enthalten, auch wenn der eigentliche Gehalt des Getränks weniger als 22 % aufweist, erst ab 18 freigegeben sind, zum Beispiel Fruchtschnäpse, Alkopops oder andere Mixgetränke.

Ohne die Begleitung eines Erziehungsberechtigten haben Jugendliche unter 16 Jahren den Abendveranstaltungen fernzubleiben. Die Begleitung der großen Schwester oder des großen Bruders reicht hier nicht aus.

Bei Verstoß gegen diese Auflagen wird dies protokolliert und es ist mit einer hohen Geldstrafe zu rechnen.


Alkohol bei der Feier = Hände weg vom Steuer

 

Auch Erwachsene haben sich an Regeln zu halten. Wenn Sie feucht-fröhlich feiern wollen, planen Sie schon vor Beginn der Veranstaltung, wie Sie nach Hause kommen. Wenn keiner sich bereit erklärt, den „Bob“ zu spielen, informieren Sie sich über öffentliche Verkehrsmittel oder Taxidienste.Bier

Steigen Sie auch zu niemandem ins Auto, von dem Sie wissen, dass dieser nicht mehr nüchtern ist. Dies gilt auch für Jugendliche. Im Notfall rufen Sie jemanden an, der Sie abholen kommt oder suchen Sie sich eine Übernachtungsmöglichkeit vor Ort.

 

Auch im diesem Jahr wieder Polizeikontrollen

 

Die Polizeibeamten der Polizeizone Weser-Göhl werden wieder verstärkt Alters- und Alkoholkontrollen zur Karnevalszeit durchführen. Diese Kontrollen werden sowohl von Beamten in Uniform als auch von Beamten in ziviler Kleidung durchgeführt.

Bedenken Sie, dass Sie den Führerschein nach Karneval dringender brauchen werden, als zur jecken Zeit selber. Auch über Karneval ist das Lenken eines Fahrzeuges ab einem Alkoholgehalt von 0,5 Promille verboten. Fahranfänger dürfen, sobald sie ein Fahrzeug lenken, gar keinen Alkohol konsumiert haben.

Der Körper baut durchschnittlich lediglich 0,15 Promille Alkohol pro Stunde ab. Daher gilt auch am Morgen danach: „Finger weg vom Lenker“. Ein Restalkohol kann auch am nächsten Morgen noch vorhanden sein und Ihnen auch dann noch den Führerschein kosten oder sogar Schlimmeres verursachen.

 

Polizeizone Weser-Göhl

Büro für Kriminalitätsvorbeugung

Loten 3 B

4700 Eupen

Tel. 087 / 76 54 10